Leistungen

Wir engagieren uns an 365 Tagen…

  • Ausgebildete Pflegefachkräfte und qualifizierte Helferinnen betreuen Sie zuverlässig und persönlich
  • Wir kommen so oft wie nötig zu Ihnen, z.B. mehrmals täglich, auch abends, sowie an Wochenenden und Feiertagen
  • Wir kooperieren mit Hausärzten, Krankenhäusern, Pflege- und Krankenkassen, Sanitätshäusern und Apotheken

Alten- und Krankenpflege

Rundum versorgt

  • Wir bieten alle pflegerischen Leistungen der Pflegeversicherung
  • Unser Leistungsspektrum umfasst auch die häusliche Krankenpflege nach Verordnung durch den Hausarzt

Ich bin allein

  • Hausnotruf — Wir vermitteln bei Bedarf gerne einen zuverlässigen Partner

Hauswirtschaftshilfe

Alles in Ordnung ?

  • Wir bieten hauswirtschaftliche Versorgung im Rahmen der Pflegeversicherung (z.B. Reinigung der Wohnung, Einkaufen, usw.)

Verhinderungspflege

Auszeit

Ob Familienfeier, dringende Besorgungen, Erkrankung der Pflegeperson oder Urlaub:
Es gibt viele Anlässe oder Gründe, die eine Pflege durch Angehörige unterbrechen können.

Dann „springen“ wir ein:

  • Zur Entlastung Ihrer Angehörigen bieten wir pflegerische Betreuung an
  • Wir kommen gerne zur stundenweisen Verhinderungspflege, wenn Ihre Angehörigen mal keine Zeit haben
  • Welche Leistungen es gibt — ob stunden-, tage- oder wochenweise und vieles mehr — Unsere Pflegedienstleistung hat den Überblick.
    Vereinbaren Sie einfach einen Termin!

Pflegeberatung

Pflegebedürftigkeit wirft oft Fragen auf. Wir ermöglichen Kranken- und Pflegebedürftigen, möglichst lange in ihrer vertrauten Umgebung leben zu können.

Gut zu wissen:

  • Wir beraten in allen pflegefachlichen Fragen und zu allen Leistungen der Pflegeversicherung
  • Wir bieten Schulungen Ihrer Angehörigen in der häuslichen Umgebung an
  • Wir leisten die gesetzlich vorgeschriebenen Beratungseinsätze gemäß § 37.3 SGB XI
  • Wir unterstützen Sie bei schriftlichen Anträgen oder behördlichen Angelegenheiten
  • Wir erstellen einen Pflegeplan und ermitteln die Kosten
  • Wir sind Vertragspartner aller gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen — dürfen also direkt mit Ihnen abrechnen